Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

  1. Tiere
    Nur ruhige Hunde sind gestattet. Eine extra Reinungungspauschale von 20 Euro wird für die Hunde abgerechnet.
     
  2. Hausordnung
    Die Ruhezeiten der Stadt Badenweiler sind einzuhalten, zwischen 13h und 15h Nachmittag und ab 20Uhr abends. Beim Verlassen der Wohnung alle Fenster und Türe abschliessen. Die Heizung an allen Heizkörper herunterdrehen. Die Wohnung ist nicht gereinigt aber in geordnetem Zustand zu verlassen.
     
  3. Endreinigung/Schlüsselpfand
    Der Mieter ist verpflichtet, eine Endreinigungsgebühr in Höhe von 25 Euro zu entrichten.
     
  4. Gastaufnahmevertrag
    Ein Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald die Wohnung bestellt und zugesagt ist. Der Eingang Ihrer Buchung als Mail, Fax oder Brief gilt als verbindlich! Die Zusage erfolgt telefonisch, per Fax oder Mail.
     
  5. Stornierungen haben schriftlich zu erfolgen.

    Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen für den gebuchten und zugesagten Zeitraum folgenden Preis an den Vermieter zu entrichten:

  • Stornierung bis 14 Tage vor Mietbeginn kostenfrei möglich, spätere Stornierungen mit 90% des Reisepreises berechnet.
  • Spezielle COVID Bedingungen in Absprache mit dem Vermieter möglich.
  • nach Mietbeginn bei früherer Abreise verfällt die geleistete Zahlung für die gebuchte Zeit grundsätzlich und ebenfalls bei einer Vertragsdauer mehr als 2 Monaten besteht Zahlungspflicht für die gesamte vereinbarte Mietdauer


    Die ungefähre Anreisezeit sollte vorher mitgeteilt werden. Die Schlüsselübergabe erfolgt vor Ort mit einer Einweisung der Wohnung. Die Wohnung kann am Anreisetag ab 14 Uhr genutzt werden und muss am Abreisetag um spätestens 11 Uhr geräumt sein.

    Der volle Mietpreis ist am Tag vor der Abreise für die für Sie reservierte Personenzahl und Zeit in bar zu entrichten. Eventuelle weitere Übernachtungsgäste müssen 24 Stunden vorher angekündigt und deren Übernachtung bezahlt werden.

    Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung der Wohnung dem Gast schon gezahlte Miete zu erstatten und nach schriftlicher Aufforderung durch den Gast zusätzlich folgenden Schadenersatz zu leisten:

  • bei Absage bis 2 Monate vor Mietbeginn 50,00 Euro
  • bei Absage bis 14 Tage vor Mietbeginn 10,00 Euro pro gebuchter Nacht, maximal 150 Euro
  • bei späterer Absage 10,00 Euro pro gebuchter Nacht, maximal 200,00 Euro

    Der Gast verzichtet ausdrücklich auf weitere Ansprüche aus dem Vertrag.


    Der Gast haftet für selbst verursachte Schäden an der Wohnung während seiner Nutzung in voller Höhe. Für kurzfristigen Ausfall von Einrichtungsgegenständen, öffentlicher Versorgung, usw. kann der Vermieter nicht haftbar gemacht werden, eine Preisminderung ist ausgeschlossen. Das Gleiche gilt für höhere Gewalt.

    Bei Verlust des Wohnungsschlüssels haftet der Mieter mit 1500 Euro, da mehrere Sicherheitszylinders komplett ausgetauscht werden müssen.

    Eine Änderung der Ausstattung der Wohnung bleibt dem Vermieter vorbehalten.
    Der Vermieter ist berechtigt, die Wohnung bei Bedarf z.B. für kurzfristig notwendig gewordene Reparaturen zu betreten. Für Wertgegenstände haftet der Vermieter nicht.
    Die Benutzung der Wege zur Wohnung, der Treppen und der Einrichtung etc. erfolgt auf eigene Gefahr.

    Sollten einige Passagen unrichtig oder unwirksam formuliert sein, soll im Streitfall eine dem Sinn nach geltende Auslegung erfolgen.

    Ausschließlicher Gerichtsstand ist Müllheim

    Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt.